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   BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99   

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https://dejure.org/2000,7553
BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99 (https://dejure.org/2000,7553)
BayObLG, Entscheidung vom 03.02.2000 - 2Z BR 105/99 (https://dejure.org/2000,7553)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - 2Z BR 105/99 (https://dejure.org/2000,7553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigentümerbeschluß; Verwalterhaftung für formelle Fehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426 Abs. 1, § 670, § 675; WEG § 21, § 23
    Zur Haftung von Wohnungseigentümern und Hausverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II1 325/97
  • LG München I - 1 T 13928/98
  • BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 158
  • NZM 2000, 964
  • ZMR 2000, 323
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99
    Die Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs durch die Antragsgegnerin stellt sich jedoch als unzulässige Rechtsausübung im Sinn von § 242 BGB dar, wenn sie ihrerseits den Wohnungseigentümern zum Schadensersatz verpflichtet ist, weil sie den Anfall der Verfahrenskosten wegen Verletzung ihrer Verwalterpflichten zu vertreten hat (vgl. BGHZ 116, 200/203; BGHZ 66, 302/305; Palandt/Heinrichs § 242 Rn. 52).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99
    Soweit die Gültigkeit der Eigentümerbeschlüsse vom 20.6.1985 Verfahrensgegenstand war, hat die Antragsgegnerin den Anfall der Verfahrenskosten wegen Verletzung ihrer Verwalterpflichten gemäß §§,675, 276 BGB zu vertreten und ist daher den Wohnungseigentümern materiellrechtlich zur Erstattung verpflichtet (vgl. BGH NJW 1997, 2956/2957 und' NJW 1998, 755/756; …
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99
    Soweit die Gültigkeit der Eigentümerbeschlüsse vom 20.6.1985 Verfahrensgegenstand war, hat die Antragsgegnerin den Anfall der Verfahrenskosten wegen Verletzung ihrer Verwalterpflichten gemäß §§,675, 276 BGB zu vertreten und ist daher den Wohnungseigentümern materiellrechtlich zur Erstattung verpflichtet (vgl. BGH NJW 1997, 2956/2957 und' NJW 1998, 755/756; …
  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 158/72

    Anforderungen an die Durchführung des Innenausgleichs unter Gesamtschuldnern - Zu

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99
    Dies könnte im Innenverhältnis der Gesamtschuldner dazu führen, daß die Antragsgegnerin von Verfahrenskosten freizustellen ist (vgl. BGH NJW 1974, 693/694).
  • BGH, 22.02.1971 - VII ZR 110/69

    Schiedswesen-Verfahrensrecht-Vorschußzahlungspflicht im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99
    Aufgrund dieser besonderen rechtlichen Verbindung bilden die Wohnungseigentümer eine engere Haftungsgemeinschaft gegenüber dem Verwalter (vgl. BGHZ 55, 344/349; Staudinger/Noack BGB 13. Aufl. § 426 Rn. 84, 86; Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 426 Rn. 12).
  • BGH, 24.05.1976 - III ZR 145/74

    Amtspflichten gegenüber Fernmeldeteilnehmern

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99
    Die Geltendmachung eines Freistellungsanspruchs durch die Antragsgegnerin stellt sich jedoch als unzulässige Rechtsausübung im Sinn von § 242 BGB dar, wenn sie ihrerseits den Wohnungseigentümern zum Schadensersatz verpflichtet ist, weil sie den Anfall der Verfahrenskosten wegen Verletzung ihrer Verwalterpflichten zu vertreten hat (vgl. BGHZ 116, 200/203; BGHZ 66, 302/305; Palandt/Heinrichs § 242 Rn. 52).
  • BayObLG, 10.05.1989 - BReg. 2 Z 23/88

    Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99
    Wegen der Einzelheiten wird auf den Senatsbeschluß vom 10.5.1989 (BReg. 2 Z 23/88 = WE 1990, 140), mit dem die Sache teilweise an das Landgericht zurückverwiesen wurde, und die das Verfahren abschließende Entscheidung des Senats vom 27.10.1993 (2Z BR 17/93 = WE 1994, 304 = WUM 1994, 105) Bezug genommen.
  • OLG Hamm, 12.08.1988 - 15 W 327/88
    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99
    Hier könnte sich eine anderweitige Bestimmung aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Wohnungseigentümern und der Antragsgegnerin als damaliger Verwalterin ergeben, denn grundsätzlich sind die Wohnungseigentümer dem Verwalter, der ihre Interessen in einem gerichtlichen Verfahren wahrnimmt, gemäß §§ 675, 670 BGB zum Ersatz der von ihm aufgewendeten Verfahrenskosten verpflichtet (OLG Hamm OLGZ 1989, 47/48; Palandt/Bassenge § 16 WEG Rn. 8; Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 16 WEG Rn. 6, 14; Schnauder WE 1992, 30/36).
  • BayObLG, 27.10.1993 - 2Z BR 17/93

    Mitwirkungspflicht der im streitigen Wohnungseigentumsverfahren Beteiligten

    Auszug aus BayObLG, 03.02.2000 - 2Z BR 105/99
    Wegen der Einzelheiten wird auf den Senatsbeschluß vom 10.5.1989 (BReg. 2 Z 23/88 = WE 1990, 140), mit dem die Sache teilweise an das Landgericht zurückverwiesen wurde, und die das Verfahren abschließende Entscheidung des Senats vom 27.10.1993 (2Z BR 17/93 = WE 1994, 304 = WUM 1994, 105) Bezug genommen.
  • OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07

    Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht zur Vertretung in der

    Denn durch die Bestellung der neuen Hausverwaltung wurde die Antragsgegnerin zu 1 (konkludent) abberufen, weil eine Gemeinschaft nicht gleichzeitig zwei Verwalter haben kann (BayObLG NJW-RR 1992, 788; ZMR 2000, 323; KK-WEG/Abramenko § 26 Rn. 18, 29).
  • KG, 07.11.2005 - 24 W 143/05

    Wohnungseigentum: Kostenverteilung im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer

    Bei einer eigenständigen kostenmäßigen Beteiligung des Verwalters neben den Wohnungseigentümern (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 158 = ZMR 2000, 323) wäre der Verwalter in die Kostenverteilung zusätzlich einzubeziehen.
  • OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21

    Ansprüche aus einem Avalkreditvertrag zur Ablösung eines anderen

    Erst im zweiten Schritt kommt es darauf an, ob der Auftraggeber dem Aufwendungsersatzanspruch der Beklagten - insoweit davon unabhängige - eigene Gegenansprüche auf Schadensersatz aus culpa in contrahendo (§ 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 und 3, § 241 Abs. 2 BGB) oder wegen Vertragspflichtverletzung (§ 280 Abs. 1 BGB) entgegenhalten kann (BeckOGK/ Riesenhuber , 1.2.2022, BGB § 670 Rn. 54; BeckOK BGB /Detlev Fischer , 61. Ed. 1.2.2022, BGB § 670 Rn. 11; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 3. Februar 2000 - 2Z BR 105/99 -, Rn. 14, juris = NJW-RR 2001, 158; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 2004 - I-3 Wx 100/04 -, Rn. 20, juris = NZM 2004, 832 f.).
  • BayObLG, 06.09.2001 - 2Z BR 119/01

    Tragung der außergerichtlichen Kosten und anteiligen Gerichtskosten ; Verwaltung

    Gegenstand dieser Verfahren war jeweils die Verletzung von Verwalterpflichten, daher kommt ein Anspruch des Verwalters gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Freistellung von Verfahrenskosten gemäß §§ 675, 670 BGB nicht in Betracht (vgl. BayObLG ZMR 2000, 323/224; BayObLGZ 1975, 369/371).
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